Hallo,
ich habe noch eine Frage zum Mahnwesen.
Wenn die Rechung gedruckt ist, dann ist sie ja noch nicht "fertiggemeldet"?! Das passiert ja erst mit dem Schritt "Zahlungseingang erfassen" und "Als Verbucht kennzeichnen".
So lange Verbucht also noch den Status "N" hat, werden die Rechnungen doch überprüft, oder?
Wir haben hier Rechungen mit Zahldatum vom 15.05.2007 und diese erscheinen noch nicht im Mahnwesen. Auch in der Demo DB gibt es Datensätze aus dem Jahr 2005 die noch nicht als verbucht gekennzeichnet sind, aber auch nicht im Mahnwesen auftauchen.
Versteh ich das nicht richtig, oder ab wann tauchen die Rechnungen im Mahnwesen auf?
Danke für Eure Hilfe!
Mahnwesen
Moderator: SYNERPY
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SYN12
- Beiträge: 831
- Registriert: Mi Mär 17, 2004 12:11 pm
Hallo.
Für die Erstellung von Mahndatensätzen, muss der Job eingerichtet werden, der diese Mahnungen anlegt. Dieser prüft, bei welchen Zahlungen das Zahlungsziel überschritten wurde. Der Job muss in den zeitgesteuerten Programmen eingerichtet werden und wird über den Jobserver ausgeführt. Um manuell das Anlegen von Mahndaten zu testen, sollte es eine Statistik geben, die Mahnungen anlegt. Einfach die Statistik ausführen und es sollten im Mahnwesen Daten vorhanden sein.
Das Zahldatum in der Kundenrechnung, wird gefüllt, wenn die Rechnung komplett bezahlt wurde, also der Zahlungseingang komplett erfasst wurde.
Für die Erstellung von Mahndatensätzen, muss der Job eingerichtet werden, der diese Mahnungen anlegt. Dieser prüft, bei welchen Zahlungen das Zahlungsziel überschritten wurde. Der Job muss in den zeitgesteuerten Programmen eingerichtet werden und wird über den Jobserver ausgeführt. Um manuell das Anlegen von Mahndaten zu testen, sollte es eine Statistik geben, die Mahnungen anlegt. Einfach die Statistik ausführen und es sollten im Mahnwesen Daten vorhanden sein.
Das Zahldatum in der Kundenrechnung, wird gefüllt, wenn die Rechnung komplett bezahlt wurde, also der Zahlungseingang komplett erfasst wurde.
MfG SYN12
"Das Gras wächst auch nicht schneller,
wenn man daran zieht."
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